NUTZUNGSREGELN:

  • Das Befahren der MTB-Strecken erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die MTB-Strecken dürfen nur bei Tageslicht (eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) befahren werden.
  • Die MTB-Strecken dürfen nur bergab mit geeigneten Mountainbikes oder E-Mountainbikes befahren werden.
  • Es besteht auf allen MTB-Strecken Helmpflicht! (Für den „Black-Dog“ ebenfalls Fullface-Helm und Rückenprotektor)
  • Schutzausrüstung (Knieschützer, Protektoren, Handschuhe) wird empfohlen.
  • Nur Mountainbiker, die ihr Rad sicher beherrschen, dürfen die MTB-Strecken befahren. Im Zweifel lieber eine leichtere Strecke wählen.
  • Die Geschwindigkeit ist dem eigenen Fahrkönnen, den Sicht- und Streckenverhältnissen anzupassen.
  • Die MTB-Strecken sind vor der ersten Abfahrt vom Nutzer vorsichtig zu besichtigen.
  • Auf den MTB-Strecken ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Vorausfahrende Fahrer haben Vorfahrt. Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden.
  • An den Kreuzungen von Forstwegen ist die Geschwindigkeit zu verlangsamen und Rücksicht auf andere Radfahrer, Fußgänger oder Fahrzeuge zu nehmen.
  • Bei Stürzen sind die MTB-Strecken möglichst zügig zu räumen.
  • Die MTB-Strecken schonend befahren, keine unnötigen Blockierbremsungen.
  • Fußgänger, Pferde und Motorräder dürfen die MTB-Strecken nicht benützen, Hunde sind anzuleinen.
  • Das Fahren außerhalb der markierten MTB-Strecken und der Forstwege ist verboten.
  • Das Manipulieren von Sprüngen oder Ändern des Streckenverlaufs ist verboten.
  • Auf dem gesamten MTB-Gelände darf kein Müll hinterlassen werden.
  • Die Beschilderung ist zu beachten.
  • Streckenabschnitte können von verantwortlichen Mitgliedern des DAV Spaichingen oder der Stadt Spaichingen zeitweise gesperrt werden.
  • Anweisungen der verantwortlichen Mitglieder des DAV Spaichingen oder der Stadt Spaichingen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Wald- oder Streckensperrungen wegen Baumfällungen sind unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen sind lebensgefährlich und werden nach §37 Abs 4 Nr. 4 und § 38 Abs 1, LWaldG mit Geldbuße geahndet.

VERHALTEN IM NOTFALL:

  • Rettungsdienst 112 anrufen!
  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele verletzte Personen?
  • Welche Verletzungen haben diese Personen?
  • Warten auf Rückfragen, nicht sofort auflegen!
  • Auf den Strecken befinden sich Rettungspunkte, die vom Rettungsdienst angefahren werden können. Die Rettungspunkte sind auf der Streckenkarte eingezeichnet.
  • Den jeweiligen Rettungspunkt dem Rettungsdienst mitteilen.

BETRETEN DER STRECKE FÜR FUßGÄNGER UNTERSAGT – UNFALLGEFAHR