NUTZUNGSREGELN:
- Das Befahren der MTB-Strecken erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die MTB-Strecken dürfen nur bei Tageslicht (eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) befahren werden.
- Die MTB-Strecken dürfen nur bergab mit geeigneten Mountainbikes oder E-Mountainbikes befahren werden.
- Es besteht auf allen MTB-Strecken Helmpflicht! (Für den „Black-Dog“ ebenfalls Fullface-Helm und Rückenprotektor)
- Schutzausrüstung (Knieschützer, Protektoren, Handschuhe) wird empfohlen.
- Nur Mountainbiker, die ihr Rad sicher beherrschen, dürfen die MTB-Strecken befahren. Im Zweifel lieber eine leichtere Strecke wählen.
- Die Geschwindigkeit ist dem eigenen Fahrkönnen, den Sicht- und Streckenverhältnissen anzupassen.
- Die MTB-Strecken sind vor der ersten Abfahrt vom Nutzer vorsichtig zu besichtigen.
- Auf den MTB-Strecken ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Vorausfahrende Fahrer haben Vorfahrt. Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden.
- An den Kreuzungen von Forstwegen ist die Geschwindigkeit zu verlangsamen und Rücksicht auf andere Radfahrer, Fußgänger oder Fahrzeuge zu nehmen.
- Bei Stürzen sind die MTB-Strecken möglichst zügig zu räumen.
- Die MTB-Strecken schonend befahren, keine unnötigen Blockierbremsungen.
- Fußgänger, Pferde und Motorräder dürfen die MTB-Strecken nicht benützen, Hunde sind anzuleinen.
- Das Fahren außerhalb der markierten MTB-Strecken und der Forstwege ist verboten.
- Das Manipulieren von Sprüngen oder Ändern des Streckenverlaufs ist verboten.
- Auf dem gesamten MTB-Gelände darf kein Müll hinterlassen werden.
- Die Beschilderung ist zu beachten.
- Streckenabschnitte können von verantwortlichen Mitgliedern des DAV Spaichingen oder der Stadt Spaichingen zeitweise gesperrt werden.
- Anweisungen der verantwortlichen Mitglieder des DAV Spaichingen oder der Stadt Spaichingen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Wald- oder Streckensperrungen wegen Baumfällungen sind unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen sind lebensgefährlich und werden nach §37 Abs 4 Nr. 4 und § 38 Abs 1, LWaldG mit Geldbuße geahndet.
VERHALTEN IM NOTFALL:
- Rettungsdienst 112 anrufen!
- Wo ist es passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele verletzte Personen?
- Welche Verletzungen haben diese Personen?
- Warten auf Rückfragen, nicht sofort auflegen!
- Auf den Strecken befinden sich Rettungspunkte, die vom Rettungsdienst angefahren werden können. Die Rettungspunkte sind auf der Streckenkarte eingezeichnet.
- Den jeweiligen Rettungspunkt dem Rettungsdienst mitteilen.
BETRETEN DER STRECKE FÜR FUßGÄNGER UNTERSAGT – UNFALLGEFAHR